Da das organische EPS-Abgas hauptsächlich ein Pentan-Treibmittel ist, wird im eigentlichen Bewertungsverfahren häufig ein Nicht-Methan-Gesamtwert als Bewertungsindex verwendet.
Nach dem „Volatile Organic Compounds Unorganized Emission Control Standard“ (GB 37822-2019) beziehen sich VOCs auf organische Verbindungen, die an atmosphärischen photochemischen Reaktionen teilnehmen, oder auf organische Verbindungen, die gemäß den einschlägigen Vorschriften bestimmt wurden. Bei der Charakterisierung der Gesamtemission von VOCs können gemäß den Industriemerkmalen und den Anforderungen des Umweltmanagements die gesamten flüchtigen organischen Verbindungen (ausgedrückt in TVOC) und die Gesamtkohlenwasserstoffe ohne Methan (ausgedrückt in NMHC) als Schadstoffkontrollpunkte verwendet werden.
In gewissem Sinne können Nichtmethan-Gesamtkohlenwasserstoffe als Schadstoffbegrenzungsprojekt verwendet werden, was ungefähr den VOCs entspricht.